Rechtsprechung
BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, COVInsAG
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: COVID-19-Pandemie als Grund des Vermögensverfalls; Berücksichtigung einer selbst bewohnten Immobilie als Vermögenswert
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Widerruf der Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 1 AGH 41/20
- BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3).Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 …und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN).
- BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 10/17
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Denn für den Widerruf ist nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist und ob er dies verschuldet hat oder nicht (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 16 und vom 8. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 10/17, juris Rn. 23 mwN). - BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7).
- BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 61/16
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4). - BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - AnwZ (Brfg) 66/18, juris Rn. 5). - BGH, 06.05.2021 - AnwZ (Brfg) 38/20
Anwaltgerichtliches Verfahren in Zulassungssachen: Maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Denn für den Widerruf ist nicht entscheidend, aus welchen Gründen der Rechtsanwalt in Vermögensverfall geraten ist und ob er dies verschuldet hat oder nicht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 16 …und vom 8. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 10/17, juris Rn. 23 mwN). - BGH, 07.12.2018 - AnwZ (Brfg) 55/18
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung abzustellen; die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (…vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 4 und vom 7. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 55/18, juris Rn. 5; jeweils mwN). - BGH, 21.12.2018 - AnwZ (Brfg) 33/18
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Geltung …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung hat der Rechtsanwalt ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 33/18, juris Rn. 10 …und vom 30. Januar 2017 - AnwZ (Brfg) 61/16, juris Rn. 4). - BGH, 29.04.2019 - AnwZ (Brfg) 21/19
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Auszug aus BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21
Immobilienvermögen ist nur von Relevanz, wenn es dem Betroffenen zum maßgeblichen Zeitpunkt des Zulassungswiderrufs als liquider Vermögenswert zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2019 - AnwZ (Brfg) 21/19, juris Rn. 8).
- AGH Hamburg, 11.07.2022 - AGH I ZU 11/18
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall des …
Vermögensverfall im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete schlechte Verhältnisse geraten ist, er sie in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 6 - zitiert nach juris;… Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/11, Rz. 7 - zitiert nach juris;… Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7, Rz. 142).Sie können nur in einem etwaigen Wiederzulassungsverfahren von Bedeutung sein (BGH, Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 42/21, Rz. 4 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 5 - zitiert nach juris; Beschluss v. 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19, Rz. 5 ff. - zitiert nach juris; Beschluss v. 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, Rz. 4 - zitiert nach juris; Beschluss v. 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, Rz. 7 - zitiert nach juris; Beschluss v. 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, Rz. 3 - zitiert nach juris; AGH Hamburg, Urteil v. 10.05.2016 - AGH I ZU 8/2015 (I-10), Rz. 35 - zitiert nach juris).
Insbesondere muss er ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse - bezogen auf den Zeitpunkt des Widerrufs- bzw. Widerspruchsbescheids (BGH, Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 7 - zitiert nach juris; Beschluss v. 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, Rz. 7 - zitiert nach juris) nachhaltig geordnet sind (BGH, Beschluss v. 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, Rz. 5 - zitiert nach juris).
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (BGH, Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 11 - zitiert nach juris; Beschluss v. 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 70/19, Rz. 9 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss v. 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, Rz. 11 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss v. 02.01.2020 - AnwZ (Brfg) 69/19, Rz. 16 - zitiert nach juris).
Immobilienbesitz ist im Hinblick auf die Frage nach einem Vermögensverfall grundsätzlich nur dann beachtlich, wenn er zum maßgeblichen Zeitpunkt als liquider Vermögenswert zur Verfügung steht (BGH, Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 9 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, Rz. 10 - zitiert nach juris).
- AGH Hamburg, 17.11.2022 - AGH I ZU 6/21
Widerruf einer Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls
Vermögensverfall im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete schlechte Verhältnisse geraten ist, er sie in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BGH, Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 6 - zitiert nach juris;… Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/11, Rz. 7 - zitiert nach juris;… Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Auflage 2020, § 7, Rz. 142).Sie können nur in einem etwaigen Wiederzulassungsverfahren von Bedeutung sein (BGH, Beschluss v. 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 39/21, Rz. 6 - zitiert nach juris; Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 42/21, Rz. 4 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 5 - zitiert nach juris; Beschluss v. 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19, Rz. 5 ff. - zitiert nach juris; Beschluss v. 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, Rz. 4 - zitiert nach juris; Beschluss v. 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, Rz. 7 - zitiert nach juris; Beschluss v. 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, Rz. 3 - zitiert nach juris; AGH Hamburg, Urteil v. 11.07.2022 - AGH I ZU 11/18 (I-24), Rz. 35 ff. - zitiert nach juris; Urteil v. 10.05.2016 - AGH I ZU 8/2015 (I-10), Rz. 35 - zitiert nach juris).
Insbesondere muss er ein vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und Verbindlichkeiten vorlegen und darlegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse - bezogen auf den Zeitpunkt des Widerrufs- bzw. Widerspruchsbescheids (BGH, Beschluss v. 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 39/21, Rz. 21 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 7 - zitiert nach juris; Beschluss v. 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, Rz. 7 - zitiert nach juris) nachhaltig geordnet sind (BGH, Beschluss v. 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, Rz. 5 - zitiert nach juris).
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (BGH, Beschluss v. 19.04.2022 - AnwZ (Brfg) 39/21, Rz. 25 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 11 - zitiert nach juris; Beschluss v. 09.01.2020 - AnwZ (Brfg) 70/19, Rz. 9 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss v. 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, Rz. 11 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss v. 02.01.2020 - AnwZ (Brfg) 69/19, Rz. 16 - zitiert nach juris).
Ungeachtet dessen ist Immobilienbesitz im Hinblick auf die Frage nach einem Vermögensverfall grundsätzlich nur dann beachtlich, wenn er zum maßgeblichen Zeitpunkt als liquider Vermögenswert zur Verfügung steht (BGH, Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 9 - zitiert nach juris; Beschluss v. 03.01.2020 - AnwZ (Brfg) 26/19, Rz. 10 - zitiert nach juris).
- BGH, 11.05.2023 - AnwZ (Brfg) 33/22
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der …
Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (…vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7; vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19, ZInsO 2019, 1368 Rn. 6; vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11; vom 30. Dezember 2021 - AnwZ (Brfg) 27/21, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 19/22, juris Rn. 7 und vom 14. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 17/22, ZInsO 2022, 2682 Rn. 12; jeweils mwN).Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7; vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19, ZInsO 2019, 1368 Rn. 7; vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11; vom 30. Dezember 2021 - AnwZ (Brfg) 27/21, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 19/22, juris Rn. 7 und vom 14. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 17/22, ZInsO 2022, 2682 Rn. 12; jeweils mwN).
- BGH, 14.10.2022 - AnwZ (Brfg) 17/22
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Verwerfung des Antrags auf …
Dies gilt auch dann, wenn - wie der Kläger behauptet - sein Vermögensverfall durch die Corona-Krise verursacht worden sein sollte (Senat, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, juris Rn. 10).Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7; vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, juris Rn. 11).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 41/23 Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).
Die Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 44 ).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 1 AGH 16/22
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls im Hinblick …
Maßgeblicher Zeitpunkt, auf den abzustellen ist, ist der Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens, also der Ausspruch der Widerrufsverfügung, während die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ist (BGH…, Beschluss vom 30. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 43/21 -, Rn. 5, juris; Beschluss v. 20.01.2022 - AnwZ (Brfg) 42/21, Rz. 4, juris; Beschluss v. 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, Rz. 5, juris; Beschluss v. 13.06.2019 - AnwZ (Brfg) 25/19, juris Rz. 5 ff.; Beschluss v. 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16, juris Rz. 4; Beschluss v. 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14, juris Rz. 7; Beschluss v. 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13, juris Rz. 3; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 -, BGHZ 190, 187-197, juris Rn. 9).Zunächst reicht die Behauptung des Klägers, dass er im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger keinen "Umgang" mit Fremdgeldern habe, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats nicht aus (BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21 -, Rn. 11, juris; BGH, Beschluss vom 30. Dezember 2021 - AnwZ (Brfg) 27/21 -, Rn. 15, juris; Senat, Urteil vom 23. April 2021 - 1 AGH 37/20 -, Rn. 45, juris).
- BGH, 07.06.2023 - AnwZ (Brfg) 3/23
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung …
Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (Senat, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11).Der Kläger verweist selbst auf den Beschluss des Senats vom 3. November 2021, wonach die Behauptung des Rechtsanwalts, dass im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit als Strafverteidiger keine Fremdgelder anfallen würden, hierfür nicht ausreicht (Senat, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Gefährdung der Interessen …
Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).Die Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 44 ).
- BGH, 25.05.2022 - AnwZ (Brfg) 4/22
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Der Senat hat zudem bereits entschieden, dass auch die Pandemielage keinen Grund für eine Änderung der Rechtsprechung im Hinblick auf den gebundenen Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, juris Rn. 10).Insbesondere geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ursache eines Vermögensverfalls für den Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO unerheblich ist; insbesondere ist nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt den Vermögensverfall verschuldet hat (BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - AnwZ (Brfg) 29/21, juris Rn. 10 mwN; st. Rspr.).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - 1 AGH 21/23 Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden, wobei den Rechtsanwalt hierfür die Feststellungslast trifft (…vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7;… vom 5. April 2019 - AnwZ (Brfg) 3/19, ZInsO 2019, 1368 Rn. 6; vom 3. November 2021 AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11; vom 30. Dezember 2021 - AnwZ (Brfg) 27/21, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2022 AnwZ (Brfg) 19/22, juris Rn. 7 und vom 14. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 17/22, ZInsO 2022, 2682 Rn. 12; jeweils mwN).
Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Dezember 2018 AnwZ (Brfg) 65/18, juris Rn. 7; vom 5. April 2019 AnwZ (Brfg) 3/19, ZInsO 2019, 1368 Rn. 7; vom 3. November 2021 AnwZ (Brfg) 29/21, ZInsO 2022, 86 Rn. 11; vom 30. Dezember 2021 AnwZ (Brfg) 27/21, juris Rn. 15; vom 10. Oktober 2022 AnwZ (Brfg) 19/22, juris Rn. 7 und vom 14. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 17/22, ZInsO 2022, 2682 Rn. 12; jeweils mwN).
- BGH, 27.09.2023 - AnwZ (Brfg) 18/23
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
- AGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2024 - 1 AGH 34/23
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 1 AGH 37/23
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 17/23
- BGH, 31.01.2023 - AnwZ (Brfg) 29/22
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 31/23
- BGH, 20.07.2023 - AnwZ (Brfg) 11/23
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 13/22
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- BGH, 10.05.2022 - AnwZ (Brfg) 9/22
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Verögensverfall wegen offener …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 23.01.2024 - 1 AGH 36/23
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
- BGH, 14.04.2023 - AnwZ (Brfg) 4/23
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 30/22
Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23